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FIS Verhaltensregeln für Skifahrer und Snowboarder
Auch rechtlich gut abfahren!
Wer haftet bei einem Skiunfall ?
Die meisten Skiunfälle resultieren aus mangelndem
Fahrgeschick oder schlechten Pistenverhältnissen. Immer wieder kommt
es dabei auch zu Zusammenstößen mehrerer Skifahrer/Snowboarder. Nach
deutschem Recht haftet bei einer Kollision stets derjenige, der sich
regelwidrig bzw. nicht ordnungsgemäß verhalten hat, wobei bei
Unfällen im Ausland das dort geltende Recht zur Anwendung kommt,
wenn man nicht mit einem Deutschen verunfallt.
Regelwidrig
handelt, wer sich nicht an die 10 sog. FIS-Regeln (Federation
Internationale Ski) hält. Eine Zentrale Regelung ist es dabei
anzusehen, dass der von oben kommende Fahrer seine Spur so wählen
muss, dass er vor ihm Fahrende nicht gefährdet, auch wenn diese
plötzliche Richtungsänderungen vornehmen.
Können
Verstöße gegen diese Verkehrsregeln einem Skifahrer/Snowboarder
nachgewiesen werden, weil er zum Beispiel zu schnell, rücksichtslos
oder alkoholisiert gefahren ist, stehen dem Unfallopfer z.B.
Ansprüche auf Schadensersatz (z.B. beschädigte Kleidung,
Ausrüstung), Erstattung von Heilbehandlungskosten und Schmerzensgeld
zu. Es ist daher wichtig neben der eigenen (Auslands-) Kranken und
Unfallversicherung auch stets eine Haftpflichtversicherung, die bei
grob fahrlässiger Unfallverursachung (z.B. bei Alkohol) ihre
Einstandspflicht überprüft wird, zu haben.
Noch
ein Tipp: Denken Sie möglichst für sich & andere bereits an der
Unfallstelle für eine ausreichende Situation des Unfallhergangs.
Rufen Sie die Bergwacht und notieren sich die persönlichen Daten der
Unfallbeteiligten als auch von Zeugen und fotografieren diese sowie
den Unfallort (z.B. mit der Handy-Kamera). So lassen sich später
berechtigte Ansprüche besser durchsetzen.
Am Besten lassen Sie es durch einem
Ihrem Können und den örtlichen Gegebenheiten angepasste
Fahrweise gar nicht brenzlige Situationen entstehen.

Claus-Peter Schmidt, Rechtsanwalt
Sicherheit ist uns wichtig!
 
Wir fahren mit Helm
Zur sinnvollen Ausrüstung beim Boarden und Skifahren gehört der
Helm!
Skihelme bedeuten Sicherheit, für Kinder gleichermaßen wie für
Erwachsene.
Die meisten Wintersportler schätzen dieses Gefühl der Sicherheit.
Für all unsere Kursteilnehmer ist das Tragen des Helmes Pflicht.
Mit mehr Sicherheit macht doch das Skifahren und Boarden
vom ersten Rutschen an viel mehr Spaß.
Wie auch der DSV möchten wir Euch an die
FIS Verhaltensregeln für Skifahrer & Snowboarder erinnern
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1. |
Rücksicht auf die anderen Skifahrer und Snowboarder Jeder Skifahrer und Snowboarder muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.
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2. |
Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise. Jeder Skifahrer und Snowboarder muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen.
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3. |
Wahl der Fahrspur Der von hinten kommende Skifahrer und Snowboarder muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer und Snowboarder nicht gefährdet. |
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4. |
Überholen Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder von links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer oder Snowboarder für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt. |
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5. |
Einfahren und Anfahren und hangaufwärts Fahren Jeder Skifahrer und
Snowboarder, der in eine Skiabfahrt einfahren, nach einem Halt wieder anfahren oder hangaufwärts schwingen oder fahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann. |
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6. |
Anhalten Jeder Skifahrer und Snowboarder muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer oder Snowboarder muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.
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7. |
Aufstieg und Abstieg Ein Skifahrer oder
Snowboarder, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen.
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8. |
Beachten der Zeichen Jeder Skifahrer und Snowboarder muss die Markierung und die Signalisation beachten. |
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9. |
Hilfeleistung Bei Unfällen ist jeder Skifahrer und Snowboarder zur Hilfeleistung verpflichtet. |
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10. |
Ausweispflicht Jeder Skifahrer und
Snowboarder, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.
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